
Certificat de bonne vie et moeurs: Belgien, Schweiz, Frankreich
Ein Dokument mit vielen Namen – und noch mehr Verwirrung. Wer heute ein certificat de bonne vie et mœurs braucht, sucht in Belgien, der Schweiz oder Frankreich nach ganz unterschiedlichen Papieren. Was jeweils gilt, wo Sie den Antrag stellen und was es kostet, erfahren Sie in diesem Ländervergleich. Denn wer den falschen Begriff verwendet, verliert schnell den Überblick.
Offizielle Bezeichnung in Belgien: Auszug aus dem Strafregister (ehemals „certificat de bonne vie et mœurs“) ·
Offizielle Bezeichnung in der Schweiz: Strafregisterauszug oder Leumundszeugnis ·
Gültigkeit in Frankreich: Abgeschafft; wird durch den Strafregisterauszug (Bulletin n°3) ersetzt ·
Kosten in Genf (Schweiz): 50 Franken ·
Ausstellende Behörde in Belgien: Gemeinde des Wohnsitzes
Kurzüberblick
- In Belgien wird der Begriff „certificat de bonne vie et mœurs“ offiziell nicht mehr verwendet (Stadt Eupen)
- In Frankreich wurde das „certificat de bonne vie et mœurs“ abgeschafft (französisches Justizportal Service-public.gouv.fr)
- In der Schweiz wird das Dokument als Strafregisterauszug bezeichnet (strafregister.admin.ch)
- Die genauen Kosten in Belgien variieren stark und können nicht pauschal angegeben werden
- Die Gültigkeitsdauer ist je nach Land und Verwendungszweck uneinheitlich
- Früher: In Belgien und Frankreich war das „certificat de bonne vie et mœurs“ das Standarddokument; heute umbenannt bzw. abgeschafft (französisches Justizportal Justice.fr)
- Wer heute einen Leumundsnachweis braucht, ermittelt zuerst das zuständige Land und wählt dann den korrekten Antragsweg (persönlich, online oder schriftlich)
Fünf zentrale Fakten auf einen Blick – die folgende Tabelle fasst die wichtigsten Eckdaten für Belgien, Schweiz und Frankreich zusammen.
| Merkmal | Wert | Quelle |
|---|---|---|
| Aktueller Begriff in Belgien | Auszug aus dem Strafregister | Stadt Eupen |
| Aktueller Begriff in der Schweiz | Strafregisterauszug | Schweizer Bundesverwaltung e-service.admin.ch |
| Aktueller Begriff in Frankreich | Bulletin n°3 | französisches Justizportal Service-public.gouv.fr |
| Kosten (Schweiz, Privatauszug) | CHF 17.00 | Schweizer Bundesverwaltung e-service.admin.ch |
| Kosten (Frankreich) | Kostenlos | französisches Justizportal Service-public.gouv.fr |
| Online-Antrag möglich (Belgien) | Ja (via Föderale Justiz) | Stadt Eupen |
| Gültigkeit (Schweiz, üblich) | 3–6 Monate | anwaltvergleich.ch |
Wie bekomme ich das certificat de bonne vie et moeurs?
Antrag in Belgien
In Belgien müssen Sie den Auszug aus dem Strafregister bei Ihrer Wohngemeinde beantragen. Die Stadt Eupen beschreibt den Vorgang so: Wer in Belgien gemeldet ist, wendet sich an den Bürgerservice (Stadt Eupen). Personen ohne eingetragenen Wohnsitz in Belgien müssen den Auszug direkt beim Zentralen Strafregister beantragen – auch das teilt die Gemeinde explizit mit. Der Antrag kann persönlich, schriftlich oder online gestellt werden.
Antrag in der Schweiz
In der Schweiz ist der Strafregisterauszug der passende Begriff. Offiziell darf jede Person nur für sich selbst einen Auszug bestellen (Schweizer Bundesverwaltung e-service.admin.ch). Der Privatauszug kostet laut der zentralen e-Service-Seite CHF 17.00; für eine Beglaubigung fallen zusätzlich CHF 20.00 an (Schweizer Bundesverwaltung e-service.admin.ch). Für manche Privatauszüge werden CHF 20.00 genannt (LLV). Die Schweizer Post bietet den Strafregisterauszug als Behördendienstleistung direkt in der Filiale an: Sie legen Ihren Ausweis vor und unterschreiben das Formular vor Ort (Die Post).
Situation in Frankreich
Frankreich hat das alte certificat de bonne vie et mœurs abgeschafft. Stattdessen stellen die Behörden das Bulletin n°3 aus – einen Auszug aus dem Strafregister für Verwaltungsverfahren und Bewerbungen (französisches Justizportal Justice.fr). Das französische Justizportal ermöglicht die Online-Anforderung des bulletins (französisches Justizportal Service-public.gouv.fr). Enthält das Bulletin keine Verurteilungen, wird es mit dem Vermerk „néant“ direkt per E-Mail versandt (französische Datenschutzbehörde CNIL).
Wer stellt das certificat de bonne vie et moeurs aus?
Zuständige Behörde in Belgien
In Belgien ist die Gemeinde des Wohnsitzes zuständig. Der Bürgerdienst der Stadt Eupen erläutert den Ablauf und weist auf die Besonderheit hin, dass Personen ohne gemeldeten Wohnsitz den Auszug nicht bei der Gemeinde, sondern direkt beim Zentralen Strafregister beantragen müssen (Stadt Eupen). Das Dokument heißt in Belgien heute offiziell „Auszug aus dem Strafregister“.
Zuständige Behörde in der Schweiz
In der Schweiz sind das kantonale Strafregister oder die Gemeindeverwaltung zuständig. Für Privatpersonen gibt es die Option, den Auszug über den zentralen e-Service des Bundes zu bestellen (strafregister.admin.ch). Die Post bietet die Dienstleistung ebenfalls in ihren Filialen an (Die Post).
Zuständige Behörde in Frankreich
Frankreich stellt das Bulletin n°3 über den Service du Casier Judiciaire National aus. Zuständig ist das französische Justizministerium. Die Online-Plattform französisches Justizportal Service-public.gouv.fr führt durch den Antrag. Der Dienst ist kostenlos und das Dokument wird elektronisch oder per Post versandt.
Der Haken: Jedes Land hat eigene Zuständigkeiten – wer sich an die falsche Behörde wendet, verliert Zeit. Für Belgien und die Schweiz gilt: Wohnort entscheidet über die Anlaufstelle.
Was kostet ein Strafregisterauszug?
Kosten in Belgien
Die genauen Kosten in Belgien sind nicht einheitlich. Die Gemeinde Eupen nennt auf ihrer Seite keinen festen Preis; je nach Gemeinde können zwischen 10 € und 20 € anfallen. Einen verbindlichen Betrag gibt es nicht – prüfen Sie die Gebührenordnung Ihrer Wohngemeinde.
Kosten in der Schweiz
Die Schweizer e-Service-Seite gibt für den Privatauszug CHF 17.00 an (Schweizer Bundesverwaltung e-service.admin.ch). Mit Beglaubigung kommen CHF 20.00 hinzu. Andere Quellen nennen CHF 20.00 als Pauschalpreis (LLV). In Genf kostet das Eildokument laut Zusatzangabe 50 Franken. Der Preis variiert je nach Ausstellungsweg und Kanton.
Kosten in Frankreich
Das Bulletin n°3 ist in Frankreich kostenlos. Der Bezug über die offizielle Website des Justizministeriums (französisches Justizportal Service-public.gouv.fr) verursacht keine Gebühren – auch der Versand per E-Mail ist umsonst. Das bestätigt auch die Datenschutzbehörde CNIL (französische Datenschutzbehörde CNIL).
Wer für eine Bewerbung oder ein Visum einen Strafregisterauszug braucht, kann in Frankreich sparen – null Euro Kosten. In der Schweiz sollten Sie je nach Kanton mit 17 CHF bis 50 CHF rechnen. Belgische Gemeinden verlangen Gebühren, die stark streuen.
Unterschied zwischen Strafregisterauszug und Leumundszeugnis
Bulletin 1, 2 und 3
In Frankreich gibt es verschiedene Bulletins. Das Bulletin n°1 enthält alle Verurteilungen und ist nur für Gerichte bestimmt. Bulletin n°2 richtet sich an Verwaltungsbehörden. Das Bulletin n°3 – der Ersatz für das frühere certificat de bonne vie et mœurs – listet die schwerwiegendsten Verurteilungen auf und wird Privatpersonen auf Antrag ausgestellt (französisches Justizportal Justice.fr). Die Bezeichnung „Leumundszeugnis“ ist in Frankreich nicht gebräuchlich.
B1 und B2 in der Schweiz
Die Schweiz unterscheidet zwischen dem Privatauszug (Art. 41a–41d VOSTRA) und dem behördlichen Auszug (Art. 41e–41k VOSTRA). Der Privatauszug dient Privatpersonen, der behördliche Auszug wird von Behörden oder Arbeitgebern angefordert. Ein reines „Leumundszeugnis“ im deutschen Sinne gibt es nicht; der Strafregisterauszug erfüllt diese Funktion (Schweizer Bundesverwaltung e-service.admin.ch).
Der Kernunterschied: Während der Strafregisterauszug alle relevanten Verurteilungen enthält, ist das Leumundszeugnis oft eine informelle Bescheinigung – in der Praxis werden jedoch meist die offiziellen Strafregisterauszüge verlangt.
Welche Unterlagen brauche ich für die Beantragung?
Belgien
Für den Antrag in Belgien benötigen Sie in der Regel einen gültigen Ausweis oder Reisepass sowie ein ausgefülltes Antragsformular. Wer online bestellt, braucht zusätzlich eine elektronische Identitätskarte (eID) und einen Kartenleser. Die Stadt Eupen nennt diese Voraussetzungen (Stadt Eupen).
Schweiz
In der Schweiz reicht der gültige Ausweis. Für den Sonderprivatauszug (z. B. bei Arbeitgeberanforderung) ist eine schriftliche Bestätigung des Arbeitgebers erforderlich (Schweizer Bundesverwaltung e-service.admin.ch). Bei der Beantragung über die Post müssen Sie das Formular vor Ort unterschreiben (Die Post).
Frankreich
Für das Bulletin n°3 benötigen Sie Ihr Geburtsdatum, den vollständigen Namen und die Anschrift. Die Online-Anforderung ist einfach: Sie füllen das Formular auf französisches Justizportal Service-public.gouv.fr aus, und das Dokument wird Ihnen per E-Mail (bei „néant“) oder per Post zugeschickt (französische Datenschutzbehörde CNIL).
Fehlende Unterlagen verzögern den Antrag. Besonders bei Online-Verfahren in Belgien und Frankreich ist die elektronische Identifikation entscheidend. In der Schweiz prüfen Sie vorher, ob Ihr Arbeitgeber einen Sonderprivatauszug verlangt.
Ländervergleich: Belgien, Schweiz, Frankreich
Drei Länder, drei Systeme – die folgende Tabelle zeigt die Unterschiede bei Bezeichnung, Kosten und Online-Zugang.
| Kriterium | Belgien | Schweiz | Frankreich |
|---|---|---|---|
| Offizielle Bezeichnung | Auszug aus dem Strafregister | Strafregisterauszug | Bulletin n°3 |
| Online-Antrag | Ja (mit eID) | Ja (e-service) | Ja (E-Mail/online) |
| Kosten (ungefähr) | 10 €–20 € | 17 CHF–50 CHF | Kostenlos |
| Gültigkeit (üblich) | Wird auf Dokument vermerkt | 3–6 Monate | 3 Monate |
| Persönliches Erscheinen | Je nach Gemeinde | Filiale oder online | Nicht erforderlich |
Das Muster: Frankreich setzt auf Digitalisierung und Kostenfreiheit, die Schweiz auf ein föderal gestaffeltes Gebührenmodell, Belgien auf kommunale Vielfalt mit zunehmender Online-Abdeckung.
Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Beantragung
Unabhängig vom Land folgt die Beantragung einem ähnlichen Ablauf. Die konkreten Schritte unterscheiden sich in Details.
- Land ermitteln: Bestimmen Sie, in welchem Land Sie den Auszug benötigen (Belgien, Schweiz oder Frankreich).
- Dokumenttyp wählen: In Belgien: Auszug aus dem Strafregister. In der Schweiz: Strafregisterauszug (Privatauszug). In Frankreich: Bulletin n°3.
- Unterlagen bereitlegen: Gültiger Ausweis, bei Online-Anträgen ggf. eID oder Zugangsdaten.
- Antrag stellen: Persönlich bei der Gemeinde, online über die offizielle Plattform oder bei der Post (Schweiz).
- Gebühren bezahlen: Kosten je nach Land und Kanton variieren – vorher informieren.
- Dokument erhalten: Per Post oder digital. Prüfen Sie die Gültigkeitsdauer für Ihren Verwendungszweck.
Der Service public fédéral Justice (Belgien) beschreibt das Ziel so: „Der Auszug aus dem Strafregister (früher: certificat de bonne vie et mœurs) ist ein Dokument, das die eventuellen Verurteilungen einer Person auflistet.“ (Stadt Eupen)
Bestätigte Fakten und offene Fragen
Bestätigte Fakten
- In Belgien wird der Begriff „certificat de bonne vie et mœurs“ offiziell nicht mehr verwendet (Stadt Eupen)
- In Frankreich wurde das alte Zertifikat abgeschafft und durch das Bulletin n°3 ersetzt (französisches Justizportal Service-public.gouv.fr)
- In der Schweiz dient der Strafregisterauszug für behördliche und private Zwecke (strafregister.admin.ch)
- Der Online-Antrag ist in allen drei Ländern möglich – in Frankreich sogar kostenlos per E-Mail (französische Datenschutzbehörde CNIL)
Was unklar ist
- Die genauen Kosten in Belgien variieren stark; eine pauschale Angabe ist nicht möglich
- Die Gültigkeitsdauer des Strafregisterauszugs ist je nach Land und Verwendungszweck uneinheitlich – prüfen Sie daher die Anforderungen des Empfängers
Expertenstimmen
„Der Auszug aus dem Strafregister (früher: certificat de bonne vie et mœurs) ist ein Dokument, das die eventuellen Verurteilungen einer Person auflistet.“
– Service public fédéral Justice (Belgien), zitiert nach Stadt Eupen
„Der Privatauszug kann nur von der Person selbst bestellt werden – eine Bestellung für Dritte ist nicht zulässig.“
– Schweizer Bundesverwaltung e-service.admin.ch
„Le bulletin n°3 est délivré gratuitement et peut être obtenu en ligne. En cas de néant, il est envoyé par email.“
– französisches Justizportal Service-public.gouv.fr
Das Zitat des französischen Justizportals unterstreicht die einfache Handhabung: kostenloser Online-Bezug, bei leerem Strafregister per E-Mail. Ein Vorbild für digitale Verwaltungsprozesse.
Für Bürger in Belgien und der Schweiz bleibt der persönliche Gang zur Gemeinde oder Post oft der schnellste Weg. Wer jedoch das passende Land und den richtigen Auszug kennt, spart Zeit und Geld.
Für den belgischen Antragsteller ohne Wohnsitz im Land ist der direkte Weg zum Zentralen Strafregister die einzige Option – oder die Wahl eines elektronischen Verfahrens mit eID. Die Entscheidung liegt darin, ob Personalisierung oder Digitalisierung den Vorrang bekommt.
Häufig gestellte Fragen
Kann ich das certificat de bonne vie et moeurs online beantragen?
Ja, je nach Land. In Belgien ist der Online-Antrag mit eID möglich, in der Schweiz über den e-Service des Bundes, in Frankreich direkt über das Justizportal (französisches Justizportal Service-public.gouv.fr).
Welchen Strafregisterauszug brauche ich für eine Stelle im Ausland?
Das hängt vom Zielland ab. In der Regel wird der Auszug des Wohnsitzlandes verlangt, oft übersetzt und beglaubigt. Die deutsche Botschaft in Frankreich nennt für die Beglaubigung Gebühren von 36 Euro (Auswärtiges Amt).
Ist das Leumundszeugnis dasselbe wie der Strafregisterauszug?
Nicht ganz. Der Strafregisterauszug listet rechtskräftige Verurteilungen auf, während das Leumundszeugnis oft eine informelle Bescheinigung ist. In der Praxis verlangen Behörden meist den offiziellen Strafregisterauszug.
Wie bekomme ich einen Strafregisterauszug für eine Adoption?
Adoptionsverfahren erfordern oft erweiterte Auszüge. In Belgien gibt es den Auszug B2 für besondere Zwecke. Wenden Sie sich an Ihre Adoptionsvermittlungsstelle oder direkt an die zuständige Gemeinde.
Was mache ich, wenn ich kein Wohnsitz in Belgien oder der Schweiz habe?
In Belgien müssen Personen ohne Wohnsitz den Auszug direkt beim Zentralen Strafregister beantragen (Stadt Eupen). In der Schweiz ist der Antrag nur für Einwohner möglich – Ausländer wenden sich an ihr Heimatland.
Wie lange dauert die Ausstellung des Dokuments?
Online-Anträge in Frankreich sind in Minuten erledigt (E-Mail-Versand bei „néant“). In Belgien und der Schweiz kann die Ausstellung je nach Behörde und Bearbeitungsweg einige Tage bis zwei Wochen dauern.